Aktuelle Information (Stand 03.05.20)
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Liebe Schulgemeinschaft,
Ab dem 4. Mai 2020 wird der Schulbetrieb wieder schrittweise aufgenommen. Begonnen wird mit dem Jahrgang 11.
Die Stundenpläne sind auf WebUntis aktualisiert worden.
Sofern bei Ihrem Kind in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen vorliegen, entscheiden bitte Sie – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen uns schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei Ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
Bitte teilen Sie uns auch Ihre Bedenken mit, wenn sich ein Risikopatient innerhalb der Familie befindet und ein Schulbesuch die Gesundheit des Familienmitgliedes gefährden würde.
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Für die betroffenen Schülerinnen und Schülern werden wir alternative Lernangebote für zu Hause bereitstellen. Eine Teilnahme an Prüfungen werden wir für diese Schülerinnen und Schülern durch weitergehende Maßnahmen ermöglichen.
Sollte eine Allergie bei Ihrem Kind vorliegen (wie z.B. Heuschnupfen), dann bitten wir um eine kurze schriftliche Bestätigung der Eltern, dass die Symptome des Kindes denen des Vorjahres ähneln.
Falls aufgrund der neuen Eindämmungsverordnung Bedarf an der Notversorgung für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren besteht, bitten wir dies beim Träger, Bildungspark Mücheln gGmbH (034462 - 60594) telefonisch vorher anzumelden.
Bitte nehmen Sie auch die angefügte "Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus […] in Sachsen-Anhalt" (Stand 02.05.2020), die Hinweise des Landesschulamtes sowie das Anschreiben des Bildungsministers zur Kenntnis.
Bei dringenden Fragen sind wir von Montag bis Freitag telefonisch über das Sekretariat von 9 bis 13 Uhr zu erreichen.
Ihre/Eure
Schulleitung
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