Hygienekonzept (Stand 03.12.2020)
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Das vorliegende Hygienekonzept orientiert sich am „Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie“ (03. Dezember 2020) und wurde in dessen Umsetzung an die räumlichen und technischen Voraussetzungen unseres Schulgebäudes angepasst.
In Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens an unserem Schulstandort kann es erforderlich werden, den Schulbetrieb in einen eingeschränkten Regelbetrieb umzuschalten oder auch temporär zu schließen. Dabei wird nach folgenden Formen der Schulbetrieb unterschieden:
- Regelbetrieb (Stufe 1) „Bei dieser Stufe gibt es an der Schule keine Beteiligten, die positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurden, und das Infektionsrisiko ist in der Region niedrig.“
- Eingeschränkter Regelbetrieb (Stufe 2) „Wenn in einer bestimmten Region (z.B. in einer Einheits-oder Verbandsgemeinde) das Infektionsrisiko allgemein ansteigt und ein Übergreifen auf die Schule droht, müssen präventive Schritte an allen Schulen in dieser Region ergriffen werden. Die Entscheidung über die konkret einzuleitenden Schritte obliegt dem Ministerium für Bildung, das sich zuvor mit dem Landesschulamt und den lokal zuständigen Gesundheits-und Schulverwaltungsbehörden ins Benehmen setzt. Die Information der Schulen erfolgt über das Landesschulamt.“
- Schulschließung mit Distanzunterricht (Stufe 3) „Im Falle einer vom zuständigen Gesundheitsamt angeordneten befristeten vollständigen Schulschließung findet der Unterricht ausschließlich als Distanzunterricht statt.“
Für den eingeschränkter Regelbetrieb (Stufe 2) gelten folgende Maßnahmen:
Der Wechsel in den in den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt, wenn ¼ der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer von den zuständigen Gesundheitsämtern ausgesprochenen Quarantäneanordnung unterliegen.
Im eingeschränkten Regelbetrieb gelten die folgenden Einschränkungen für die Organisation des Präsenzunterrichts:
- Bildung von festen Lerngruppen (soweit schulorganisatorisch möglich Verkleinerung der Ko-horten)mit fest zugeordnetem Personal (Vermeidung von Vertretungsunterricht über die Kohorten hinweg),
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m,
- Befreiung von Risikogruppen vom Präsenzunterricht nach Vorlage eines Attests,
- eventuelle Verschärfung der Hygienemaßnahmen
Seit dem Schuljahresstart besteht bereits für das gesamte Schulgelände und für das Schulhaus die Pflicht einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen. Diese wurde nun erweitert – auf das Tragen des Nasen-Mund-Schutzes bis zum Erreichen des festen Arbeitsplatzes im Fachraum. Wird dieser verlassen, muss der Nasen-Mund-Schutz wieder angelegt werden.
Mit der neuen Eindämmungsverordnung vom 27.11.2020 wird das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes ab der 7. Jahrgangsstufe auch im Unterricht zur Pflicht erhoben. Die Jahrgänge 7-12 dürfen während der Hofpausen auf das Tragen des Nasen-Mund-Schutzes verzichten, wenn der Mindestabstand von 1, 50m gewahrt bleibt.
Im Schulsport besteht für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes.
Bei Klassenarbeiten und Klausuren, bei einer Bearbeitungszeit von mehr als 90 Minuten, kann der Nasen-Mund-Schutz während des Stoßlüftens abgenommen werden, insofern die Abstandsregel von 1,50m eingehalten werden kann.
Kann die vorgehaltene Abstandsregel in Ausnahmefälle sich als nicht umsetzbar erweisen, so dass ist ein Tragen des Nasen-Mund-Schutzes zwingend erforderlich.
Grundlage für die Umsetzung und Einhaltung unseres Hygienekonzeptes ist die Anerkennung der gegenseitigen Fürsorge und Achtsamkeit für unsere Schulgemeinschaft. Damit ermöglichen wir ein inklusiver Lern- und Lebensort für ALLE zu sein und nicht mögliche gefährdete Personenkreise auszuschließen.
Ein wichtiger Baustein im Hygienekonzept ist das regelmäßige, bewusste und Stoßlüften (aller 20 Minuten im Unterricht – Aushänge dazu sind in den Fach- und Klassenräumen vorgehalten) der Unterrichtsräume innerhalb des Unterrichts. In den Pausen bleiben die Fenster ge- und die Türen verschlossen.
Der vorgeschriebenen „Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie“ (18. August 2020) beschreibt die Maßnahme der konsequenten Abgrenzung von Lerngruppen und findet seine Fortführung im neuen „Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen…“ vom 05.Novemeber 2020. Unter solchen sogenannten Kohorten verstehen wir immer eine Jahrgangsstufe, welche in der Regel im Klassenverband bzw. im Kurssystem unterrichtet werden. Um die Begegnungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Kohorten im Schulhaus und auf dem Schulgelände so gering wie möglich zu halten, wurden folgende schulorganisatorischen Maßnahmen getroffen:
- Unterricht findet in der Regel im Klassenraum statt, Ausnahmen bilden hier Musik und Sport sowie die naturwissenschaftlichen Fächer
- Im Schulsport ist ein Abweichen vom Mindestabstandsgebot von 1, 50m zulässig, soweit dies von der Unterrichtsorganisation unvermeidbar ist. Kontaktsportarten sind zu vermeiden.
- Im eingeschränkten Regelbetrieb findet der Sportunterricht grundsätzlich nur in Individualsportarten und im Freien statt. Sportunterricht in geschlossenen Räumen ist nur möglich, wenn bei sportlicher Betätigung zwischen allen im Raum befindlichen Personen stets ein Mindestabstand von 3 m gewährleistet ist. Es sind die Regelungen zur Stoß- oder Querlüftung einzuhalten.
- Im Musikunterricht muss auf das Singen verzichtet werden.
- Belehrung der Schülerinnen und Schüler bei Raumwechselsituation den kürzesten Weg mit dem Nasen-Mund-Schutz zu wählen
- Zugänge / Ausgänge in das Schulhaus durch drei Eingänge für vorbestimmte Lerngruppen (Seiteneingang im Altbau, Haupteingang am Altbau und Haupteingang am Neubau) – Aufforderung zum Desinfizieren der Hände beim Eintritt in das Schulgebäude (Desinfektionsmittel wird dort vorgehalten), Plakatierung der Maskenpflicht
- Abgrenzung der Kohorten während der Hofpause nur bedingt möglich, da der Platz auf dem Schulgelände dazu nicht ausreicht – Einteilung des Schulhofes in zwei Zonen mit genauer Zuweisung der Kohorten – Einhaltung der Maskenpflicht (außer bei der Nahrungsaufnahme)
- Tausch von Lehr- und Lernmitteln unter der Schülerschaft sowie im Kollegium vermeiden, da hier die Gefahr einer Übertragung durch Schmierinfektion besteht
- regelmäßiges Händewaschen kann einer möglichen Schmierinfektion vorbeugen – dazu sind in jedem Klassenraum Handwaschseife (flüssig) sowie Papierhandtücher vorgehalten
- Reinigungspläne werden im Sinne des Hygienekonzeptes für Klassenräume und Fachräume durch die Schulgemeinschaft mitgetragen – (Desinfektionsmittel für Hände werden in den Räumen vorgehalten sowie Flüssigseife und Papierhandtücher und bei Bedarf erneuert) – Stoßlüften der Räume und tägliches Desinfizieren der Tische
- Pausengestaltung durch das Hygienekonzept in seiner zeitlichen Abfolge nicht berührt, nach jedem Unterrichtsblock findet für die Schülerinnen und Schüler die Pause auf dem Schulhof statt.
- Mensanutzung – erfolgt ohne räumliche und zeitlicher Veränderung nach dem 3. Block – Mensazutritt nur mit Nasen-Mund-Schutz möglich, Abnahme dieser bei der Nahrungsaufnahme - Einschränkung der Sitzmöglichkeiten in der Mensa (2 Schülerinnen und Schüler pro Tisch), Erweiterung der Sitzmöglichkeiten unter dem Vordach auf Bierzeltgarnituren, Einführung eines Einwege-System, Hygienekonzept des Essensanbieters liegt vor
- Aufsichtsgestaltung - Sensibilisierung der der Kolleginnen und Kollegen – Vorbildwirkung durch das Tragen des Nasen-Mund-Schutzes, Handdesinfektion erfolgt beim Betreten des Schulhauses unter Aufsicht des Lehrpersonals usw. – Hinweise an die Schülerschaft die Hygienemaßnahmen entsprechend einzuhalten
- Zutritt der Schule für die Elternschaft wird auf dringliche Situationen reduziert (Elternabende, Konferenzen, anberaumte Gesprächssituationen und Notfällen ), schulfremde Personen melden sich bitte im Sekretariat an (Registrierung der Kontaktdaten bei längerem Aufenthalt im Schulhaus sowie Ausfüllen des Covid-19-Formulars
Um eine transparente und permanente Kommunikation sicherzustellen, werden alle Mitglieder der Schulgemeinschaft angehalten, die gängigen Plattformen aufzusuchen und zu benutzen (Aushänge, Homepage, E-Mail-Postfach, EmuCloud u.a.)
An dieser Stelle soll noch einmal an die besonderen Hygienemaßnahmen verwiesen werden:
- AHA + C + L – Regel ( Abstand – Hygiene – Alltagsmaske – [Corona-Warn-App] - Lüften)
- Abstand: 1,50m zwischen allen Personen einhalten – Verzicht auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln …); Einhaltung der Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
- Hygiene: regelmäßiges Händewaschen, Handdesinfektion beim Betreten des Schulhauses, Gegenstände (Arbeitsmaterialien, Stifte, persönliche Dinge …) nicht mit anderen Personen teilen
- Umgang mit erkrankten und erkälteten Personen
„Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) zeigen, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Bei Auftreten entsprechender Symptome während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu isolieren. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden informiert und müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler unverzüglich abholen. Es wird ihnen empfohlen, mit dem behandelnden Kinderarzt oder Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 Kontakt aufzunehmen. SARS-CoV-2-infizierte Personen dürfen die Schule erst mit Zustimmung des Gesundheitsamts wieder betreten und unterliegen in der Regel so lange einer häuslichen oder stationären Isolierung.
Personen mit leichten Erkältungssymptomen (wässriger Schnupfen, gelegentliches Niesen, kein Fieber) können das Schulgelände und das Schulgebäude betreten. Diese Personen müssen außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände und im Schulgebäude durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Personen mit akuten stärkeren Erkältungssymptomen sollen das Schulgebäude nicht betreten. Auf die allgemeinen Regelungen für eine Befreiung von der Teilnahme am Unterricht und die Möglichkeit der fernmündlichen Attestierung einer Erkrankung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird hingewiesen. Das Betreten der Schule ist wieder möglich, sobald die Erkältungssymptome seit 48 Stunden abgeklungen sind oder wenn COVID-19 als Ursache der akuten Erkrankung durch einen Arzt ausgeschlossen wurde und keine andere Erkrankung (siehe § 34 IfSG) vorliegt.“ (ebda, S. 12)
Das Hygienekonzept bleibt bis auf weiteres wichtiger Bestandteil unserer Hausordnung.
Manuela Kuhl
(Schulleiterin)
- Legende zum Aufsichtsplan.pdf (174,4 KiB)
- FGG Covid-Formular-Schüler.pdf (135,3 KiB)
- Covid-Formular Gäste.pdf (85,8 KiB)
- Rahmenplan für Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie (03. Dezember 2020).pdf (535,0 KiB)
- Rahmenplan für die Hygienmaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie (5. November 2020).pdf (517,7 KiB)
- Rahmenplan für Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie (18. August 2020).pdf (649,3 KiB)
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