Informationen aus der Schulleitung (Stand 08.04.21)
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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach der heutigen Information aus dem Kultusministerium möchte ich Ihnen mitteilen, dass ab der kommenden Woche eine wöchentliche zweimalige Selbsttestung für alle Schüler*innen in Sachsen-Anhalt zur Pflicht erhoben wurde.
Für uns als Schulgemeinschaft bedeutet dies, dass nur die Schüler*innen am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen dürfen, welche einen negativen Corona-Test vorweisen können.
Allen Personen ist der Zutritt zum Schulgelände ab dem 12. April 2021 untersagt, wenn Sie nicht im Besitz:
- einer Vorlage über einen negativen SARS-Co-V-2-Antigen-Schnelltests einer zuständigen Stelle (z.B. Testzentrum, Apotheke, Hausarzt), welcher nicht länger als drei Tage zurückliegen darf, sind,
- einer Vorlage über eine qualifizierte Selbstauskunft (z.B. eidesstattliche Versicherung nach Selbsttest) sind oder
- unmittelbar nach dem Betreten des Schulgeländes sich einem SARS-Co-V-2-Antigen-Schnelltests unterziehen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Erziehungsberechtigten sich die Selbsttests in der Schule gegen eine Empfangsbestätigung abholen können und diese dann zu Hause mit Ihren Kindern durchführen (qualifizierte Selbstauskunft). Dieses Angebot möchten wir besonders für die jüngeren Jahrgänge 5 bis 6 vorhalten, da es sicherlich für einige eine Erleichterung darstellt, in häuslicher Umgebung diesen Test durchzuführen.
Für eine vereinfachte Durchführung sollte jedoch in der Regel der Ort der Selbsttestung die Schule sein, unter Anleitung und Aufsicht der Lehrer*innen. Die Testung erfolgt durch eine Nasenabstrich im vorderen Nasenbereich (2 cm). Den Ablauf haben wir in dieser Woche bereits erfolgreich erprobt. Den älteren Jahrgängen trauen wir einen eigenverantwortlichen Umgang mit den Selbsttest zu, so dass wir hier für eine Testung in der Schule werben möchten.
Auch bereits erkrankte und genesene Schüler*innen müssen ab dem 12. April 2021 verbindlich einen Test durchführen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.
Sollte wider Erwarten beim Testen etwas schiefgehen, besteht bei Testungen in der Schule für Schüler*innen ein gesetzlicher Unfallschutzversicherungsschutz. Für fehlerhafte Produkte bzw. Testkomponenten haftet der Hersteller bzw. Händler.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes entsprechend des Rahmenhygieneplanes unserer Schule bleibt auch nach einem negativen Selbsttest weiterhin verpflichtend. Je mehr Präventivmaßnahmen zusammenwirken, desto höher ist der Infektionsschutz.
Wenn Schüler*innen oder Erziehungsberechtigte weder der Testung an der Schule zustimmen, keine aktuelle Bescheinigung über einen negativen SARS-Co-V-2-Antigen-Schnelltest einer zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft über ein negatives Ergebnis eines SARS-Co-V-2-Antigen-Schnelltests vorlegen können, dann ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die
Schüler*innen müssen die Lernzeit zu Hause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Dabei liegt hier bei Ihnen und vor allem bei Ihren Kindern ein hohes Maß an Eigenverantwortung, sich mit den Unterrichtsinhalten und Materialien zu versorgen. Natürlich werden die Lehrer*innen, soweit es ihnen möglich ist, dabei unterstützen.
Für alle testwilligen Schüler*innen erfolgt der Selbsttest jeweils an den vier ersten Tagen (für jede Lerngruppe also zweimal bei eingeschränktem Regelbetrieb) einer Schulwoche. Alle anderen bringen bitte die bereits oben beschriebenen Vorlagen an den entsprechenden Testtagen ihrer Lerngruppe mit in die Schule.
Sollten Sie Ihrem Kind bisher keine Einwilligungserklärung für die Nutzung eines SARS-Co-V-2-Antigen-Schnelltests mitgegeben haben, können Sie dies gern in der kommenden Woche nachholen.
Für die qualifizierte Selbstauskunft nutzen Sie bitte das angefügte Formular.
Bei Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen jeder Zeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Kuhl
(Schulleiterin)
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