Nachtrag zur 17. Eindämmungsverordnung

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Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

hiermit möchte ich Sie über einem wesentlichen Nachtrag in der beschlossenen Siebzehnten SARSCoV-2-Eindämmungsverordnung in Kenntnis setzen, welcher die Testpflicht in der Schule betrifft:

  • Es besteht mit der 17. Eindämmungsverordnung für alle Schüler*innen, Schulpersonal sowie für alle weiteren Mitarbeiter*in der Schulgemeinschaft eine Pflicht zur Testung. Hierbei findet der Status geimpft und/oder genesen keine Berücksichtigung mehr.

„Von der Testpflicht ausgenommen sind neben Geimpften und Genesenen auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche gilt nicht für den Schulbetrieb. Für Schülerinnen und Schüler sowie Schulpersonal wird bis zum 10. April 2022 an mindestens drei Tagen in der Woche eine Testung vor Unterrichtsbeginn und unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes vorgeschrieben. In der Zeit vom 19. April 2022 bis zum 24. April 2022 genügen zwei Testungen pro Woche.“
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Zugriff: 04.04.2022 um 12.00 Uhr

  • Eine Teilnahme am Unterricht ist für die Schüler*innen, welche sich nicht in der Schule testen nur möglich, bei täglicher Vorlage eines gültigen Testzertifikates, welches ein negatives Testergebnis bescheinigt.
  • Ein/e mittels Antigentest positiv getesteter Schüler*in wird – wie bisher auch – sofort mit dem schriftlichen Hinweis, sich mittels PCR testen zu lassen und Kontakte zu vermeiden von Ihnen zeitnah aus der Schule abgeholt. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Alle beschriebenen Vorsorge- und Hygienemaßnahmen im Elternbrief vom 01.04.2022 behalten natürlich weiterhin ihre Gültigkeit.

Bei Fragen stehe ich Ihnen weiterhin gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Kuhl
(Schulleiterin)

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