Lehrplanvorgaben und Fachkonferenzbeschlüsse

Lehrplanvorgaben und Fachkonferenzbeschlüsse

Für die gymnasiale Schulausbildung im Bundesland Sachsen-Anhalt existieren für das Fach Sport sowohl Rahmenrichtlinien als auch ein Lehrplan. Dies hängt damit zusammen, dass die Rahmenrichtlinien im derzeitig vollzogenen Prozess der Implementierung des neuen Lehrplans von diesem ersetzt werden.
Desweiteren hat jede Schule die Pflicht, mittels des Schulgremiums Fachkonferenz über wesentliche, das Fach betreffende Aspekte, zu beraten und zu beschließen:

  • Grundsätze zur fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit sowie der fachspezifischen Leistungsbewertung,
  • Beschlussvorlagen für die Gesamtkonferenz zu Lehr- und Lernmitteln,
  • Aufbau und Betreuung von Sammlungen und Fachräumen,
  • Koordinierung der Arbeit der Fachlehrkräfte,
  • Fragen fachspezifischer Fortbildung,
  • Kooperation mit anderen Fachkonferenzen zum fachverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht und
  • fachspezifische Maßnahmen der Qualitätssicherung